Die HBKsaar verfügt über das Promotionsrecht.
In diesem Verfahren kann der akademische Grad eines Dr. phil. erworben werden.
Zum Promotionsverfahren können Personen zugelassen werden, die
- den Abschluss eines einschlägigen Masterstudiengangs an einer künstlerischen, gestalterischen oder wissenschaftlichen Hochschule
oder - eines einschlägigen postgradualen Studiengangs oder die den Abschluss in einem einschlägigen Universitätsstudium (Diplom oder Staatsexamen)
oder - die einen Abschluss mit hervorragenden Leistungen in einem Bachelorstudiengang und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende wissenschaftliche Studienleistungen
oder - die den Abschluss mit hervorragenden Leistungen in einem einschlägigen Diplomstudiengang an einer künstlerischen, gestalterischen oder wissenschaftlichen Hochschule und daran anschließend angemessene, auf die Promotion vorbereitende wissenschaftliche Studienleistungen nachweisen.
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